ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN (AGB)

GELTUNG UND ALLGEMEINES

Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen

Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden (im Folgenden: Auftraggeber)

finden keine Anwendung, es sei denn, die Fotografin Anna-Lena Berreth (im Folgenden: Fotografin) hat diesen ausdrücklich

zugestimmt.

„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, insbesondere Bildaufnahmen, gleich in

welcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden.

Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung auf Grundlage des Angebotes zustande. Der Auftraggeber bestätigt den

Auftrag und die Buchung mit der ersten Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrags. Nach Erhalt der Anzahlung

bestätigt die Fotografin die Buchung schriftlich und reserviert den Termin verbindlich für den Auftraggeber. Die im Angebot

aufgeführten Positionen sind Grundlage der Rechnungslegung. Mehrkosten durch Auftragserweiterung, Zwischenfahrten und

Wartezeiten werden zusätzlich berechnet.

 

PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Fotografin über alle für die rechtzeitige Ausführung des Auftrags

erforderlichen Informationen (Zeitplan, Anweisungen, Sonderwünsche usw.) verfügt. Verzögerungen in der

Auftragsdurchführung, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den Auftraggeber ergeben, gehen zu

Lasten des Auftraggebers und nicht zu Lasten der Fotografin und gelten als zu vergütende Arbeitszeit der Fotografin.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fotografieren an den betreffenden Standorten erlaubt ist. Die Fotografin übernimmt

keine Verantwortung für die Prüfung, ob das Fotografieren erlaubt ist oder welche Rechte in Bezug auf die auf den Fotos

abgebildeten Personen, Gebäude, Orte oder Gegenstände bestehen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des

Auftraggebers. Der Auftraggeber hält die Fotografin schad- und klaglos, wenn Dritte aufgrund einer Verletzung dieser

Verpflichtung Schadensersatzansprüche geltend machen.

Mängelrügen hat der Auftraggeber schriftlich zu erheben. Sie müssen spätestens 14 Tage nach Ablieferung der Aufnahmen

bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei

abgenommen.

 

DIE LEISTUNG DER FOTOGRAFIN

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass sowohl der fotografische Prozess als auch die Auswahl und Bearbeitung der

aufgenommenen Fotos der künstlerischen Freiheit der Fotografin unterliegen. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und

bildgestalerischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass ihre Fotos in ähnlichem Stil erstellt und bearbeitet werden.

Demzufolge werden keine Reklamationen und/oder Mängelrügen im vorgenannten Sinne anerkannt. Nachträgliche

Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Bestellung, die gesondert zu vergüten

ist.

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, schuldet die Fotografin keine bestimmte Anzahl von Fotos.

Die Fotografin erstellt eine realistische Fotoreportage. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass damit eine realistische Darstellung

von Personen, Vorgängen und Dingen gemeint ist. Soweit nicht anders vereinbart, umfasst die Fotobearbeitung nur die

Grundretusche (Korrektur von Licht, Schärfe und Bildausschnitt sowie Entwicklung der Rohdaten) und eine Bearbeitung im

bildgestalterischen Stil der Fotografin. Eine weitergehende Bearbeitung der Fotos (Retusche) ist nicht enthalten.PFLICHTEN DER FOTOGRAFIN

Die Fotografin fotografiert während der Hochzeit des Auftraggebers wie vertraglich vereinbart. Der Auftraggeber kann die

Fotografin anfragen, an diesem Tag zusätzliche Stunden zu arbeiten.

Die Fotografin wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Der Auftraggeber erhält

ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten

(RAW) ist ausgeschlossen.

Die Fotografin gibt die digitalen Kopien der Fotos innerhalb von acht Wochen nach dem Fototermin an den Auftraggeber

heraus. Bei der Erstellung besonders aufwändiger Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin

unter Berücksichtigung des damit verbundenen Zeitbedarfs vereinbart.

Mit der Übergabe der Fotos an den Auftraggeber haftet dieser für Verlust, Zerstörung und Beschädigung. Die Fotografin ist

nicht verpflichtet, die digitalen Bilddateien über den Zeitpunkt der Übergabe hinaus zu speichern. Die Fotografin hat das

Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zur Abnahme vorgelegten Fotografien für den Nachweis ihrer

Urheberschaft.

 

GEBÜHREN UND KOSTEN

Übersteigt die tatsächliche Arbeitszeit am Veranstaltungstag den vereinbarten Leistungszeitraum, wird jede weitere

angefangene Stunde gesondert und voll berechnet. Maßgeblich ist hierbei der durchschnittliche Stundenpreis des gebuchten

Hochzeitspakets. Dieser berechnet sich aus dem Gesamtpreis des Pakets geteilt durch die im Paket enthaltene vereinbarte

Stundenanzahl. Die Entscheidung über eine Verlängerung der Begleitzeit erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen zwischen

Auftraggeber und Auftragnehmer vor Ort.

Eine erste Anzahlung in Höhe von 25 % des voraussichtlichen Gesamtpreises wird zur Terminbuchung fällig. Dies bedeutet,

dass der Auftraggeber verpflichtet ist, eine Vorauszahlung zu leisten. Es gilt dabei, wie auf der Rechnung ausgewiesen, ein

Zahlungsziel von 7 Tagen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages auf dem nachfolgenden

Konto der Fotografin an:

Kontoinhaberin: Anna-Lena Berreth

IBAN: DE70 1001 1001 2047 5530 27

BIC: NTSBDEB1XXX

Die restliche Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung durch die Fotografin fällig und zu zahlen. Die

Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach dem Hochzeitstag.

 

ÄNDERUNGEN, ERWEITERUNGEN UND STORNIERUNGEN VON

AUFTRÄGEN

Wird ein Auftrag von einer der Parteien in Ausübung ihres gesetzlichen Widerrufsrechts gekündigt, so gelten die folgenden

Bestimmungen.

Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Auftraggeber, steht der

Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Das Ausfallhonorar berechnet sich wie folgt:

Kündigung ab dem 15. Tag nach Vertragsabschluss bis 61 Tage vor dem Auftragsdatum: 40% des vereinbarten

Gesamtbetrages

Kündigung 60 bis 7 Tage vor dem Auftragsdatum: 60% des vereinbarten Gesamtbetrages

Kündigung ab 7 Tage vor dem Auftragsdatum: 90% des vereinbarten Gesamtbetrages

Bereits geleistete Zahlungen werden mit dem Ausfallhonorar verrechnet.

Kann die Fotografin aufgrund von Krankheit oder anderen von ihr zu vertretenden Umständen die Leistung nicht erbringen,

wird dem Auftraggeber die Vorauszahlung zurückerstattet.

Sollte es kurzfristig aufgrund von höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, besteht kein Anspruch auf einen

Ersatzfotografen. Die Fotografin wird immer bemüht sein, bei der Suche nach einem adäquaten Ersatz zu unterstützen. DerAuftraggeber trägt die Kosten des Ersatz-Fotografen allein. Er hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei

etwaigen Mehrkosten, die durch einen Ersatz-Fotografen entstehen.

 

EIGENTUMGSVORBEHALT, NUTZUNGSRECHT UND URHEBERRECHT

Die Fotos bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der Fotografin.

Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Urheberrechte sind

laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten

Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG

handelt.

Der Auftraggeber erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos für private Zwecke (Abzüge für den privaten Gebrauch,

eigene Social-Media-Profile, eigene private Websites, usw.). Die Rechte zur Vervielfältigung der Fotos und deren Weitergabe

an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt.

Jegliche Weitergabe zur Nutzung oder Veröffentlichung in einem nicht-privaten Kontext bedarf der vorherigen Zustimmung

der Fotografin. Andere Dienstleister wie Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, usw. dürfen die Fotos nur nach

Genehmigung durch die Fotografin verwenden.

Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung eingeräumt.

Die Auswahl der Fotos erfolgt durch die Fotografin. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, alle Fotos zu erhalten.

Die Fotos dürfen nur in ihrer ursprünglichen Fassung verwendet werden. Jede Bearbeitung oder Veränderung (dies beinhaltet

z.B. auch eine Verwendung von Filtern auf Plattformen wie Instagram, etc.) bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.

Bei jeder Bildveröffentlichung ist die Fotografin als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Digitale

Bilddaten sind so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit diesen elektronisch verknüpft ist und diese

Verknüpfung bei Datenübertragungen und Wiedergabe jeglicher Art erhalten und damit die Fotografin als Urheber eindeutig

ersichtlich bleibt.

Die Fotografin darf Fotos, auf denen ausschließlich der Auftraggeber abgebildet ist, zu Werbe- und Illustrationszwecken in

Publikationen (z.B. Ausstellungen, Messen, eigene Website, Blog, Social Media, Fachzeitschriften für Fotografie oder

Hochzeiten usw.) verwenden.

 

HAFTUNG

Die Fotografin übernimmt keine Verantwortung dafür, zu prüfen, ob das Fotografieren erlaubt ist oder welche Rechte an den

auf den Fotos abgebildeten Personen, Gebäuden, Orten oder Gegenständen bestehen. Dies liegt in der alleinigen

Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer schad- und klaglos, wenn Dritte aufgrund einer

Verletzung dieser Verpflichtung Schadensersatzansprüche geltend machen.

Für andere als vertragswesentliche Pflichtverletzungen haftet die Fotografin gegenüber dem Auftraggeber nur, wenn diese auf

grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln beruhen. Die Fotografin haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte

Pflichtverletzungen herbeigeführt hat.

Insbesondere haftet die Fotografin nicht für höhere Gewalt (plötzliche Krankheit, Flugausfall, Unfall usw.) und die daraus

resultierenden Schäden oder Folgen. Die Fotografin haftet auch nicht für unverschuldete Sachmängel (defekte technische

Geräte usw.) und für die daraus resultierende Unmöglichkeit, weitere Aufnahmen zu machen.

Die Fotografin wird die angefertigten Bilddateien mehrfach sichern. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher

Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Ist die Durchführung des Auftrages zum vorgesehenen Termin aus Gründen, die die Parteien nicht zu vertreten haben,

tatsächlich oder rechtlich nicht möglich, werden die Parteien zunächst versuchen, einen Ersatztermin zu finden. Dabei haben

beide Seiten auf andere Buchungen der Fotografin Rücksicht zu nehmen. Der Auftrag ist insbesondere dann nicht tatsächlich

unmöglich, wenn es dem Auftraggeber zumutbar ist, die Veranstaltung den geänderten Umständen anzupassen, um sie in

einem veränderten Rahmen stattfinden zu lassen.

 

DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten

gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen

vertraulich zu behandeln.

Die Fotografin bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (z.B. Fotolabor, Alben

Druckerei, Online Galerie). An diese Dienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch

zugehörige Kundendaten übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen

und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten verpflichtet.

 

TEXTFORMULAR

Ergänzungen und Änderungen des Vertrages zwischen den Parteien, einschließlich dieser AGB, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit

der Schriftform.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND SALVATORISCHE KLAUSEL

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist stets der Wohnsitz der Fotografin.

Die Fotografin ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich mit dem Auftraggeber

beizulegen. Darüber hinaus ist die Fotografin nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen

eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der

unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am

nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.

Diese AGB gelten ab dem 10.05.2026. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

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